Aufrufe: 23 Autor: Site-Editor Veröffentlichungszeit: 16.07.2025 Herkunft: Website
Um für ihre Produkte zu werben, behaupten einige Unternehmen, dass ihre Produkte frei von fluoreszierenden Aufhellern seien und behaupten, dass fluoreszierende Aufheller für die Erreichung ihrer eigenen Geschäftsziele schädlich seien. Tatsächlich mangelt es jedoch an überzeugenden wissenschaftlichen Beweisen. Die Aussagen über schwierigen Abbau, ökologische Auswirkungen und Karzinogenität sind allesamt einseitig. Um Aufmerksamkeit zu erregen, wurde auch in den Medien ausführlich berichtet, wodurch in der Öffentlichkeit ein psychologisches Missverständnis über fluoreszierende Weißmacher entstand.
Beispielsweise enthalten das Druckerpapier, Toilettenpapier, Waschmittel und Waschpulver, die wir häufig zu Hause verwenden, meist fluoreszierende Aufheller. Waschmittel, Papierherstellung und Textilien sind die drei Hauptverbraucher fluoreszierender Weißmacher.
Seit den 1960er Jahren beginnen Menschen, die Auswirkungen fluoreszierender Weißmacher auf die Umwelt und ihre Sicherheit für den menschlichen Körper in Frage zu stellen. Internationale Untersuchungen zu den toxikologischen Wirkungen fluoreszierender Weißmacher haben begonnen und die Ergebnisse zeigen, dass mehrere typische fluoreszierende Weißmacher keine offensichtliche Toxizität gegenüber verschiedenen Testorganismen zeigen.
Forscher haben die mögliche Toxizität verschiedener fluoreszierender Aufheller aus verschiedenen Blickwinkeln analysiert, einschließlich der Frage, welche Dosis zu akuter Toxizität führt; ob es Haut und Schleimhäute reizt; die Möglichkeit einer Karzinogenität, Teratogenität und Mutagenität nach längerem Kontakt; ob es Allergien auslösen kann; ob es sich bei Tieren ansammelt usw. Die Testergebnisse zeigen, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass solche Substanzen reizende, krebserregende, teratogene, mutagene Wirkungen, allergische Wirkungen usw. haben.
In den National Basic Safety Technical Specifications for Textile Products GB18401-2010 gibt es keine Einschränkungen für fluoreszierende Weißmacher. Es gibt keine Beschränkungen für fluoreszierende Aufheller in Babyprodukten der Klasse A, sodass Mütter nicht über fluoreszierende Farbveränderungen in Babyprodukten sprechen müssen.
In der neuesten EU-REACH-Verordnung gibt es keine Beschränkungen für fluoreszierende Weißmacher.
Da fluoreszierende Aufheller mit bloßem Auge nicht leicht zu erkennen sind, stellen einige High-End-Kunden Anforderungen an die Migrationsechtheit von Textilien, die fluoreszierende Aufheller verwenden.
Druckereien und Färbereien müssen bei der Auswahl von Aufhellern ebenso wie bei der Auswahl von Farbstoffen und Hilfsmitteln prüfen, ob die optischen Aufheller verbotene Stoffe enthalten.
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